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Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Eingang
© Andrea Debus
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Altbau und Neubau
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Verhandlungssaal
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Altbau
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg
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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg!
Auf unserer Internetseite können Sie viel über das Finanzgericht Berlin-Brandenburg erfahren.
Z.B. über:
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Pressemitteilungen
Als nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen sind die Steuerberaterinnen und Steuerberater nach § 52d Satz 2 FGO seit dem 01.01.2023 verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronische Dokumente an das Finanzgericht zu übermitteln, weil zu dem genannten Stichtag das besondere Steuerberaterpostfach als sicherer Übermittlungsweg eingerichtet worden ist. Eine Ausnahme besteht nach Satz 3 der zitierten Regelung dann, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die Bundessteuerberaterkammer hat mitgeteilt, dass die Einrichtung des besonderen Steuerberaterpostfachs bei den Steuerberaterinnen und Steuerberatern sukzessive bis voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2023 erfolgt. Ob dies ausreicht, um davon auszugehen, dass die Übermittlung eines elektronischen Dokuments aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, sodass auch weiterhin Schriftstücke per Post oder Telefax mit Rechtswirkung eingereicht werden dürfen, obliegt der Entscheidung der für den Fall jeweils zuständigen Richterinnen und Richter. Allgemein verbindliche Auskünfte hierzu können nicht erteilt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 52d Satz 4 FGO die vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Einreichung bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten insbesondere fristwahrende Klageschriften auch von den Klägerinnen und Klägern persönlich auf dem Postweg oder per Fax eingereicht werden können.
Aktuelle Hinweise zur Coronapandemie:
Abstandsregelung / Mund-Nasen-Bedeckung
In den Fluren, Treppenhäusern, Fahrstühlen und Wartebereichen ist ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist, gilt weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Während der Verhandlung kann die/der Vorsitzende die Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung gestatten.
Sitzungssäle und Wartebereich
Für die Desinfektion der Tische und Stühle in den Sitzungssälen tragen die Vorsitzenden die Verantwortung. Auf Anforderung werden die Arbeiten durch die Wachtmeisterei durchgeführt. In den Wartebereichen und in den Sitzungssälen wurden Tische und Stühle so angeordnet, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Auf allen Etagen des öffentlichen Bereichs wird gesondert auf das Abstandsgebot und die Hygieneregeln hingewiesen.
Akteneinsicht
Akteneinsicht beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske während der Akteneinsicht.
Sanitärräume
Zur Reinigung der Hände stehen Flüssigseife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Reinigung der Sanitäreinrichtungen wird von dem Reinigungsteam täglich durchgeführt, welches auch sämtliche Türklinken und Handläufe regelmäßig reinigt.
Lüften
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Aus diesem Grunde sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, ihre Dienstzimmer sowie auch andere von ihnen genutzte Räumlichkeiten (Sozialräume, Sitzungssäle, Beratungszimmer, Flure usw.) regelmäßig zu lüften. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wachtmeisterei sorgen für eine regelmäßige Durchlüftung der Eingangsschleuse sowie der Flure.
Als nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen sind die Steuerberaterinnen und Steuerberater nach § 52d Satz 2 FGO seit dem 01.01.2023 verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronische Dokumente an das Finanzgericht zu übermitteln, weil zu dem genannten Stichtag das besondere Steuerberaterpostfach als sicherer Übermittlungsweg eingerichtet worden ist. Eine Ausnahme besteht nach Satz 3 der zitierten Regelung dann, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die Bundessteuerberaterkammer hat mitgeteilt, dass die Einrichtung des besonderen Steuerberaterpostfachs bei den Steuerberaterinnen und Steuerberatern sukzessive bis voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2023 erfolgt. Ob dies ausreicht, um davon auszugehen, dass die Übermittlung eines elektronischen Dokuments aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, sodass auch weiterhin Schriftstücke per Post oder Telefax mit Rechtswirkung eingereicht werden dürfen, obliegt der Entscheidung der für den Fall jeweils zuständigen Richterinnen und Richter. Allgemein verbindliche Auskünfte hierzu können nicht erteilt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 52d Satz 4 FGO die vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Einreichung bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten insbesondere fristwahrende Klageschriften auch von den Klägerinnen und Klägern persönlich auf dem Postweg oder per Fax eingereicht werden können.
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Abstandsregelung / Mund-Nasen-Bedeckung
In den Fluren, Treppenhäusern, Fahrstühlen und Wartebereichen ist ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist, gilt weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Während der Verhandlung kann die/der Vorsitzende die Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung gestatten.
Sitzungssäle und Wartebereich
Für die Desinfektion der Tische und Stühle in den Sitzungssälen tragen die Vorsitzenden die Verantwortung. Auf Anforderung werden die Arbeiten durch die Wachtmeisterei durchgeführt. In den Wartebereichen und in den Sitzungssälen wurden Tische und Stühle so angeordnet, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden können. Auf allen Etagen des öffentlichen Bereichs wird gesondert auf das Abstandsgebot und die Hygieneregeln hingewiesen.
Akteneinsicht
Akteneinsicht beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske während der Akteneinsicht.
Sanitärräume
Zur Reinigung der Hände stehen Flüssigseife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Reinigung der Sanitäreinrichtungen wird von dem Reinigungsteam täglich durchgeführt, welches auch sämtliche Türklinken und Handläufe regelmäßig reinigt.
Lüften
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Aus diesem Grunde sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, ihre Dienstzimmer sowie auch andere von ihnen genutzte Räumlichkeiten (Sozialräume, Sitzungssäle, Beratungszimmer, Flure usw.) regelmäßig zu lüften. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wachtmeisterei sorgen für eine regelmäßige Durchlüftung der Eingangsschleuse sowie der Flure.