Geschäftsverteilung

Der Geschäftsverteilungsplan legt zu Beginn eines jeden Jahres fest, welcher Senat für welchen Fall zuständig ist. Über den Geschäftsverteilungsplan entscheidet das Präsidium des Finanzgerichts, das neben dem Präsidenten aus acht gewählten Präsidiumsmitgliedern (Richtern) besteht.
Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan können Sie hier herunterladen.
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Der Geschäftsverteilungsplan legt zu Beginn eines jeden Jahres fest, welcher Senat für welchen Fall zuständig ist. Über den Geschäftsverteilungsplan entscheidet das Präsidium des Finanzgerichts, das neben dem Präsidenten aus acht gewählten Präsidiumsmitgliedern (Richtern) besteht.
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Alte Geschäftsverteilungspläne 2021
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Alte Geschäftsverteilungspläne 2020
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