Antrittsbesuch des Ministers der Justiz beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungDer Minister der Justiz und für Digitalisierung, Dr. Benjamin Grimm, hat am 17. März 2025 das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus besucht. Präsident Prof. Dr. Thomas Stapperfend empfing den Minister zu einem Gespräch über zentrale Themen der Finanzgerichtsbarkeit. Im Fokus des Austausches standen die effiziente Bearbeitung der Verfahren, die Digitalisierung sowie die personelle Ausstattung des Gerichtes. Zudem hob der Minister die Bedeutung der Fachgerichtsbarkeit für den Wirtschaftsstandort Brandenburg hervor. Als gemeinsame Einrichtung der Ländern Berlin und Brandenburg sei das Gericht ein wichtiger Garant für eine einheitliche und verlässliche Steuerrechtsprechung.
Justizminister Dr. Benjamin Grimm erklärte: "Eine effiziente und moderne Finanzgerichtsbarkeit, die in Streitigkeiten zwischen Verwaltungsbehörden und Bürgern schnell für Rechtsklarheit sorgt, erfüllt eine Schlüsselfunktion für das Vertrauen in unser Rechtssystem. Mit der vollständigen Einführung der elektronischen Akte hat das Finanzgericht einen Meilenstein erreicht, der beispielhaft zeigt, wie digitale Prozesse die Effizienz der Justiz steigern und den Arbeitsalltag der Bediensteten erleichtern. Von den Erfahrungen und identifizierten Möglichkeiten zur Optimierung gerichtsinterner Abläufe werden künftig alle Fachgerichtsbarkeiten profitieren. Mein Dank gilt Professor Stapperfend und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte Arbeit und den offenen Austausch."
Ein Schwerpunkt des Gesprächs lag in der Vorreiterrolle des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg bei der Digitalisierung. Seit Oktober 2024 arbeiten alle siebzehn Senate des Gerichtes mit der elektronischen Akte. Die vollständige Digitalisierung neuer Verfahren sei ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, papierlosen Justiz, erklärte der Minister und unterstrich, dass die bisherigen Erfolge genutzt werden sollen, um auch die Bestandsakten des Gerichtes künftig elektronisch fortzuführen. Die Umstellung auf digitale Akten verbessere nicht nur die Arbeitsabläufe, sondern sorge auch für mehr Transparenz und bürgerfreundliche Prozesse. Die enge Zusammenarbeit mit anderen Fachgerichten im Hinblick auf die Entwicklung von IT-Verfahren unterstreue die besondere Rolle des Finanzgerichts im Justizsystem des Landes.
Auch die Personalausstattung wurde erörtert. Zwar sei das Finanzgericht personell gut aufgestellt, dennoch erfordere eine langfristige Sicherstellung der Effizienz eine kontinuierliche Nachwuchsförderung. Der Minister bekräftigte, dass die Justizverwaltung die Personalentwicklung in der Fachgerichtsbarkeit im Blick behalte, um auch künftig eine hohe Qualität der Rechtsprechung zu gewährleisten.
Hintergrund:
Das im Landesbehörden- und Gerichtszentrum Südeck in Cottbus ansässige Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist das gemeinsame obere Landesgericht der Länder Berlin und Brandenburg für die Finanzgerichtsbarkeit. Es ist für Steuerrechts- und Zollrechtsstreitigkeiten zuständig und entscheidet darüber hinaus über Kindergeld, Eigenheimzulage, Steuerberatungsangelegenheiten und Investitionszulage. Mit seinen 17 Senaten ist das Finanzgericht Berlin-Brandenburg im Hinblick auf die Anzahl der Spruchkörper das größte deutsche Finanzgericht. Aktuell sind beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg ca. 100 Personen des richterlichen wie auch des nichtrichterlichen Dienstes beschäftigt. Bei dem Finanzgericht ist die gemeinsame Verfahrenspflegestelle für Fachverfahren der Fachgerichtsbarkeit angesiedelt. Dem Präsidenten des Finanzgerichts obliegen die Aufgaben der Fachadministration, Entwicklung, Pflege und Einführung von Fachverfahren aller Fachgerichtsbarkeiten (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte).