Polnisch-Französisch-Deutsches Arbeitstreffen der Richterinnen und Richter der Finanzgerichte und des OVG Bautzen vom 15. bis zum 17. Mai 2024 in Breslau
- Erschienen am - PresemitteilungVom 15. bis zum 17. Mai 2024 fand auf Einladung des Verwaltungsgerichts für die Wojewodschaft Breslau (Wojewódzki Sąd Administracyjny w Wrocławiu) ein fachlicher Austausch zum Steuerrecht, zum Verfahrensrecht und zum Umweltinformationsrecht mit Richtern des Wojewódzki Sąd Administracyjny w Gliwicach (Verwaltungsgericht für die Woiwodschaft Schlesien in Gleiwitz, Polen) und des Wojewódzki Sąd Administracyjny w Wrocławiu (Verwaltungsgericht für die Woiwodschaft Niederschlesien in Breslau, Polen), des Tribunal administratif de Montreuil (Verwaltungsgericht für das Département de la Seine-Saint-Denis in Montreuil, Frankreich) sowie des Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Bautzen statt.
Die Treffen mit den Kolleginnen und Kollegen der für Steuerrechtsprechung zuständigen polnischen Verwaltungsgerichte blicken auf eine langjährige Tradition zurück. Sie fanden erstmals im Jahr 1998 statt. Seit einigen Jahren ist der Kreis um die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Montreuil – der Partnerstadt von Cottbus, dem Sitz des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg – erweitert worden. Das Tribunal administratif de Montreuil ist nicht nur für allgemeine steuerrechtliche Streitigkeiten aus seinem Gerichtsbezirk zuständig, sondern als einziges Verwaltungsgericht in Frankreich auch für Fragen des internationalen Steuerrechts. Ergänzt wurde der Teilnehmerkreis in diesem Jahr durch Angehörige der sächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, darunter die Präsidentin des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, das ebenfalls eine Partnerschaft mit dem Verwaltungsgericht in Breslau pflegt.
Der fachliche Austausch erfolgte im ersten Themenschwerpunkt zu Fragen der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf das Umsatzsteuerrecht. Den größten Raum nahm der zweite Schwerpunkt ein, der Vorträge und Diskussionen zum Recht auf Zugang zu öffentlichen Informationen, zu Akteneinsichtsrechten, dem Schutz personenbezogener Daten sowie Beweisverwertungsverboten umfasste. Im dritten Themenschwerpunkt ging es schließlich um das Recht auf Umweltinformation.
Das Arbeitstreffen wird voraussichtlich im kommenden Jahr in Gleiwitz fortgesetzt.