Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer unter Verwendung eines Musterschreibens aus dem Internet ohne Erfolg – Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen
- Erschienen am - PresemitteilungDer 3. Senat des Finanzgerichts hat mit Beschluss vom 18.03.2025 (Az. 3 V 3046/25) einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer abgewiesen. Der Antrag war unter Verwendung eines Musterschreibens gestellt worden, welches auch von einer Vielzahl anderer Antragsteller in bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg und anderen Finanzgerichten anhängigen Verfahren verwendet worden ist. Der Antrag ließ nicht klar erkennen, ob er gegen den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid oder den Grundsteuerbescheid für das Grundstück der Antragstellerin gerichtet war. Das Finanzgericht hat den Antrag unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten geprüft und festgestellt, dass er bei jeder denkbaren Auslegung unzulässig ist. Dagegen hat die Antragstellerin – wiederum unter Verwendung eines Musterschreibens aus dem Internet – eine Anhörungsrüge erhoben, welche mit Beschluss vom 07.04.2025 als unzulässig verworfen worden ist. Die von der Antragstellerin erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht – BVerfG – mit Beschluss vom 27.05.2025 (1 BvR 934/25) nicht zur Entscheidung angenommen.