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Eröffnung 16. Senat zu Jahresbeginn

- Erschienen am 04.01.2021 - Presemitteilung 01/2021

Mit Beginn des neuen Jahres richtet das Finanzgericht Berlin-Brandenburg einen 16. Senat ein. Nach der Anzahl der Spruchkörper ist es dann das größte deutsche Finanzgericht. Insgesamt 52 Richterinnen und Richter werden beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg tätig sein.

Angesichts der weiterhin hohen Anzahl neu eingehender Verfahren, sollen die Verfahrenslaufzeiten durch den neuen Senat verkürzt werden. 

Die Einrichtung des 16. Senats erfolgte aufgrund der Maßnahmen zur Stärkung der Justiz des Landes Brandenburg. Die personelle Verstärkung der Gerichte ist ein Beitrag zu einer modernen leistungsfähigen Gerichtsbarkeit und soll das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats stärken.

Das in Cottbus ansässige Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist das gemeinsame obere Landesgericht der Länder Berlin und Brandenburg für die Finanzgerichtsbarkeit. In seine Zuständigkeit fallen alle steuer- und zollrechtlichen Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung sowie die erstinstanzlichen Entscheidungen in Streitigkeiten wegen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz.

Abbinder

Ident-Nr
01/2021
Datum
04.01.2021